Geländeordnung in Arscheglia Blava
§ Nach Bezahlung des Jahresbeitrages bist du berechtigt, das ganze Gelände Arscheglia Blava für Trainingszwecke zu nutzen.
§ Bei aufgeweichtem Boden, sind die Trainingsfahrten zu unterlassen!
§ Pünktliche Bezahlung des Jahresbetrages bis jeweils Ende März, an Andy Nauli, IBAN: CH09 0900 0000 7002 4928 9 oder bar.
§ Instandhaltung des Geländes: Sektionen pflegen, gebrochene Schwarten ersetzen, Grass mähen und entsorgen, Spurpfeile pflegen, Steine und Äste verräumen.
§ Wir fahren nie in die Grünwiese oder kürzen auf der Strecke ab!
§ Wir befahren nur das eingezäunte Gelände!
§ Jeder entsorgt seinen Abfall selber!
§ Auf der grossen Runde fahren alle in die gleiche Richtung!
§ Jeder trägt die Schutzbekleidung nach S-A-M Reglement. (Helm, Handschuhe, Stiefel bei jeder Fahrt in Arscheglia Blava)
Unser Ziel ist ein Trainingsgelände das uns lange erhalten bleibt. Mit entsprechender Einhaltung der Regeln gelingt das am besten. Sollten dennoch grobe Verstösse gegen die Regeln vorkommen, behalten wir uns vor, die betreffende Person vom Gelände auszuschliessen. Danke, dass ihr mithelft, denn wir wollen zusammen viel Spass und eine gute Zeit haben!

